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Staatsanwaltschaft erhebt wegen Bilanzfälschung Anklage gegen Verantwortliche einer Genossenschaft

Datum: 13.04.2015

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart gegen ein Mitglied des Vorstands sowie zwei leitende Mitarbeiter einer Genossenschaft erhoben. Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sie hätten über mehrere Jahre hinweg die Bilanzen der Genossenschaft unrichtig erstellt bzw. hierzu Beihilfe geleistet. Einem Mitarbeiter wird darüber hinaus Urkundenfälschung vorgeworfen.

Konkret sollen sie für die Jahre 2010 und 2011 gemeinsam die Inventurergebnisse verfälscht und damit Warenbestände bilanziert haben, die es gar nicht gab, Waren mit unzulässig hohen Wertansätzen in die Bilanz aufgenommen und Forderungen aus Rechnungen eingebucht haben, denen keine Geschäftsvorfälle zugrunde lagen. Die Bilanzen 2010 und 2011 wiesen damit um 16 bzw. 23% überhöhte Warenwerte und anstelle der eigentlich erwirtschafteten Jahresfehlbeträge von jeweils über 600.000 € angebliche Überschüsse von jeweils ca. 200.000 € aus.

Im Hinblick auf ein weiteres Vorstandsmitglied und ein Mitglied des Aufsichtsrats, gegen die sich die Ermittlungen ebenfalls richteten, wurde das Verfahren eingestellt. Diesen Beschuldigten war nicht nachzuweisen, dass sie von den Bilanzmanipulationen wussten.

Die 10. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

 

§ 147 Abs. 2 Nr. 1 GenG (soweit einschlägig) lautet:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...).

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Liquidator

1.        die Verhältnisse der Genossenschaft in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand (...) unrichtig wiedergibt oder verschleiert (...)

2.        (...)

(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400)

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