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Kein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Verkehrsministerin

Datum: 10.03.2015

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der DB Regio AG einleiten. Die Prüfungen haben ergeben, dass keine Anhaltspunkte für ein strafbaresVerhalten vorliegen.

Hintergrund der Prüfungen ist ein spätestens seit 2012 bestehender Konflikt zwischen dem Land Baden-Württemberg und der DB Regio AG um die Auslegung der Dynamisierungsregelung des aus dem Jahr 2003 stammenden Verkehrsvertrags, mit dem ursprünglich 49 Millionen Zugkilometer im Schienenpersonennahverkehr bis zum Jahr 2016 vergeben wurden. Kernpunkt des Streits ist die Frage der sogenannten doppelten Dynamisierung.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vertritt die Auffassung, dass die Bahn Kostensteigerungen bei der Infrastruktur zweimal ersetzt bekomme, weil sie zum einen jährlich für die Steigerung der Infrastrukturkosten pauschal 1,5 Prozent mehr Geld erhält und zum anderen seit 2007 zusätzlich auch die tatsächlich angefallenen Mehrkosten ausgeglichen bekommt. Das Ministerium ist der Meinung, dass es nicht verpflichtet sei, diese Doppelzahlung zu tragen und kürzte mittlerweile die Zahlungen an die DB Regio AG. Damit kam die Frage auf, ob in der Vergangenheit von den jeweils damals verantwortlichen Ministern zu viel an die DB Regio AG gezahlt worden sei und dadurch dem Land Baden-Württemberg ein finanzieller Schaden entstanden sein könnte. 

Die staatsanwaltschaftlichen Prüfungen haben keinen Hinweis auf ein strafbares Verhalten der am Abschluss oder der Anwendung des Verkehrsvertrages beteiligten Personen ergeben. Insbesondere sind keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung der Vorgängerin des jetzigen Verkehrsministers, der damaligen Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ersichtlich. Auch die Berücksichtigung des Gutachtens des Landesrechungshofes, welches vom Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, führte zu keiner anderen Bewertung. Daher gab es keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel.0711/921-4400)




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