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Anklageerhebung im sogenannten Koffermord-Verfahren

Datum: 11.11.2014

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen seit 17.06.2014 in Untersuchungshaft sitzenden, dringend tatverdächtigen Angeschuldigten Anklage wegen zweifachen Mordes zum Landgericht - Schwurgerichts-kammer - Stuttgart erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 29. auf den 30.05.2014 in seiner Wohnung zwei Bekannte ermordet zu haben.

Am späten Nachmittag des 01.06.2014 entdeckten Spaziergänger im Unteren Schlossgarten zwei Reisekoffer. Hinzu gerufene Polizeibeamte fanden darin Leichen einer zunächst unbekannten Frau und eines unbekannten Mannes. Die Identität des Mannes konnte schnell festgestellt werden. Es war ein 50-jähriger Mann, der in Stuttgart lebte, aber zuletzt unter keinem festen Wohnsitz gemeldet war. Wenige Tage später konnte auch die Identität des weiblichen Opfers und damit die Frage geklärt werden, wer die 47 Jahre alte Frau aus Stuttgart war, die sich ebenfalls in der Wohnsitzlosen-Szene aufhielt.

Die Suche nach dem Täter stellte sich jedoch als mühsam heraus. Mit Fotos der Getöteten und Bilder der aufgefundenen Reisekoffer suchte die 40-köpfige Ermittlungsgruppe „Damm“ des Polizeipräsidiums Stuttgart akribisch nach Spuren und Hinweisen zu dem Täter. Aber selbst ein Zeugenaufruf in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ führte zunächst nicht zum Erfolg. Mittels einer DNA-Spur kam die Polizei schließlich auf den heute 48 Jahre alten Angeschuldigten und nahm diesen am 16.06.2014, also gut 2 Wochen nach dem Auffinden der Koffer, fest. Seither befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft. Er ist einschlägig wegen Körper-verletzungsdelikten vorbestraft und bestreit, die beiden Opfer getötet zu haben.                                                                                                                                           

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Beziehungskonflikt aus und dass der Angeschuldigte zunächst das männliche und später das weibliche Opfer in seiner Wohnung nach gemeinsamem Alkoholkonsum tötete.

Nach der Tat legte der Angeschuldigte beide Leichen in je einen großen Reisekoffer. Da die Getöteten beide nicht größer als 1,66 m waren und nicht mehr als 60 kg wogen, gelang ihm dies ohne größere Schwierigkeiten. Anschließend fuhr der Angeschuldigte die beiden Koffer mit seinem Fahrradanhänger in die Unteren Schloßgartenanlagen und stellte sie dort ab.

Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungs-termine zu entscheiden.

(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400)

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