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Abschluss des Porsche-Verfahrens

Datum: 19.12.2012

Kurzbeschreibung: Anklage gegen ehemalige Vorstände von Porsche wegen Verdachts der informationsgestützten Marktmanipulation erhoben. Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der Untreue eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach umfangreichen, mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg durchgeführten Ermittlungen gegen die ehemaligen Vorstände der Porsche Automobil Holding SE (im Folgenden: Porsche) wegen des Vorwurfs der informationsgestützten Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Alt. 1 und 2, Abs. 2, 53 StGB Anklage zur Großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stuttgart erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in von ihnen im Jahr 2008 veranlassten öffentlichen Erklärungen des Unternehmens in Bezug auf den Beteiligungserwerb an der Volkswagen AG unrichtige Angaben gemacht zu haben.
Porsche hatte im Zeitraum 10.03. bis 02.10.2008 in mindestens fünf öffentlichen Erklärungen eine bereits bestehende Absicht zur Aufstockung seiner Beteiligung an der Volkswagen AG auf 75 % dementiert. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatten die Angeschuldigten jedoch spätestens im Februar 2008 die Absicht gefasst, die Beteiligung Porsches an der Volkswagen AG in Vorbereitung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags noch im ersten Quartal 2009 auf 75 % des stimmberechtigten Kapitals zu erhöhen. Zugleich haben sie spätestens ab März 2008 damit begonnen, diese Beteiligungserhöhung insbesondere durch den Erwerb entsprechender Kauf-Optionen auf VW-Stamm- und Vorzugsaktien konkret vorzubereiten. Die verfahrensgegenständlichen Dementi haben tatsächlich auch auf den Börsenpreis der Volkswagen-Stammaktie eingewirkt: Konkrete Anleger wurden dadurch zur Veräußerung bereits gehaltener Stammaktien und zur Tätigung von Leerverkäufen in Volkswagen-Stammaktien veranlasst.
Die 13. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

Eingestellt wurde das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten demgegenüber hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue. Zwar haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sich aus den von Porsche bis Oktober 2008 erworbenen Optionen auf Volkswagen-Stamm- und Vorzugsaktien im Falle eines Kursverfalls der Volkswagen-Aktie zu diesem Zeitpunkt Zahlungsverpflichtungen in einer Größenordnung ergeben hätten, die die liquiden Mittel Porsches um ein Vielfaches überstiegen. Nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann den Beschuldigten nach den durchgeführten Ermittlungen allerdings, dass bereits der Erwerb der Optionen – unter Berücksichtigung des bei derartigen unternehmerischen Entscheidungen zuzubilligenden weiten Ermessensspielraums – zu dem damaligen Zeitpunkt evident pflichtwidrig war und zu einem nachweis- und bezifferbaren Schaden Porsches geführt hat. Insbesondere lässt sich im Hinblick auf die damalige gesamtwirtschaftliche Lage nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass ein für Porsche existenzgefährdender Kursverfall der Volkswagen-Aktie bereits zu Beginn des untersuchten Optionsaufbaus hinreichend wahrscheinlich war. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Kurseinbruchs erhöhte sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwar im Laufe des untersuchten Zeitraums zunehmend. Allerdings war ein kurz- bis mittelfristiger Ausstieg aus den Optionsgeschäften zu dem Zeitpunkt, zu dem ein solcher Kursverfall nachweislich hinreichend wahrscheinlich war, aufgrund der Größe des bereits gehaltenen Optionsbestandes nicht mehr möglich.

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth 0711/921-4400

 

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