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Prüfingenieur wegen Verdachts der Bestechlichkeit zum Landgericht Stuttgart angeklagt

Datum: 16.09.2013

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen Prüfingenieur wegen Verdachts der Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall und ge-gen weitere fünf Werkstattbetreiber sowie zwei Gebrauchtwagenhändler wegen des Verdachts der Bestechung in besonders schwerem Fall zum Landgericht - Große Strafkammer - Stuttgart erhoben.

Dem 59 Jahre alten Prüfingenieur wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Mai 2011 und März 2012 im Großraum Stuttgart in insgesamt 477 Fällen Kraftfahrzeugen eine HU-Plakette erteilt zu haben, ohne dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Fahrzeuge stattgefunden hat. Hierzu kam der Angeschuldigte zu bestimmten Werkstätten, die allesamt für HU-Untersuchungen gar nicht ausgestattet waren, weil z.B. kein Bremsenprüfstand vorhanden war. Die Prüfungen dauerten in der Regel nur wenige Minuten. Dabei war zwischen dem Prüfingenieur und den übrigen Angeschuldigten jeweils vereinbart worden, dass die vorgeführten Fahrzeuge auch bei erheblichen Mängeln eine Prüfplakette erhalten sollten. Im Gegenzug zahlten die Fahrzeughalter in der Regel zwischen 100  und 150 Euro an die angeschuldigten Werkstattbetreiber und diese wiederum statt den üblichen 53 Euro Prüfentgelt mindestens 70 Euro an den Prüfingenieur, so dass alle von den Taten finanziell profitierten.

Im Rahmen einer im Frühjahr 2012 stattgefundenen Durchsuchungsaktion fanden die Ermittler in einem der Fahrzeuge des Prüfingenieurs über 200.000 Euro Bargeld, welches er im Zuge der nicht ordnungsgemäß durchgeführten HU-Prüfungen von den Angeschuldigten oder anderen, nicht in der Anklage aufgeführten Auftraggebern erhalten hatte. Der Angeschuldigte war insgesamt 10 Jahre als selbständiger Prüfingenieur für eine private Überwachungsorganisation tätig. In dieser Zeit arbeitete er nicht nur im Raum Stuttgart und nicht nur mit den jetzt angeschuldigten Werkstattbetreibern und Händlern zusammen.

Die Angeschuldigten haben sich - bis auf einen - zu den erhobenen Vorwürfen geäußert und die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Der Prüfingenieur ist  nicht vorbestraft, befand sich aber seit der Durchsuchung im Frühjahr 2012 - wie auch zwei vorbestrafte Werkstattbetreiber - in Untersuchungshaft. Mittlerweile sind die Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Die 19. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

 

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400

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