• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Porscheprozess: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Suchfunktion

Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Datum: 28.07.2016

Kurzbeschreibung: Im Verfahren gegen zwei frühere Vorstände der Porsche Automobil Holding SE  hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.03.2016 heute zurückgenommen.  

In ihren Schlussanträgen hatte die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Angeklagten Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 6 Monaten bzw. von 2 Jahren und 3 Monaten und Bußgelder von jeweils einer Million Euro sowie gegen die Porsche SE eine Geldbuße in Höhe von 807 Millionen Euro beantragt. Mit Urteil vom 18.03.2016 hat die 13. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Angeklagten insgesamt freigesprochen und die Verhängung einer Geldbuße gegen das Unternehmen abgelehnt.

 

Zwar hält die Staatsanwaltschaft Stuttgart an ihrer im Rahmen der Schlussanträge umfassend dargelegten Beweiswürdigung und der damit verbundenen Rechtsauffassung fest. Ungeachtet dessen nimmt sie - nach sorgfältiger Prüfung der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung - die Revision gegen das Urteil zurück, da die Erfolgsaussichten aufgrund der beschränkten Möglichkeiten des Revisionsrechts und der daraus resultierenden eingeschränkten Überprüfbarkeit des Urteils durch den Bundesgerichtshof als zu gering eingeschätzt werden. Allein die abweichende Würdigung der Beweismittel durch das Gericht reicht für eine erfolgreiche Anfechtung des Urteils im Rahmen der Revision nicht aus.





(Ansprechpartner: Erster Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)



Fußleiste