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Mordanklage wegen Tötung der Mutter erhoben

Datum: 12.05.2015

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen 61 Jahre alten Mann, der am 13.03.2015 in Esslingen seine Mutter umgebracht haben soll, Anklage zum Landgericht - Schwurgericht - Stuttgart erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, seine 88-jährige Mutter im Schlaf mit einem Kissen erstickt zu haben. Der Angeschuldigte lebte mit seiner Mutter in einer gemeinsamen Wohnung in Esslingen-Weil. Der Angeschuldigte litt eigenen Angaben zufolge schon seit Jahren unter Depressionen. Nach der Tat wollte sich der Angeschuldigte aus dieser Depression heraus umbringen, was ihm nicht gelang. Er gibt die Tat zu.

Eine Nachbarin, die misstrauisch wurde, weil das Mittagessen, das vorbeigebracht wurde, nicht abgeholt worden war, fand am Vormittag des nächsten Tages den verletzten Angeklagten und dessen tote Mutter in der Wohnung und verständigte einen Notarzt sowie die Polizei. Der Angeschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft in einem Justizvollzugskrankenhaus. Er wird sich wegen des Vorwurfs des heimtückischen Mordes vor Gericht verantworten müssen. Er ist nicht vorbestraft.

Die 1a. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400

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