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EV „Schneeball“: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Verantwortliche einer Bordellkette - 64-jähriger Betreiber in Untersuchungshaft

Datum: 09.10.2017

Kurzbeschreibung: Wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Menschenhandel und zur Zuhälterei sowie der versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Förderung des Menschenhandels hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den 64-jährigen Betreiber sowie zwei weitere 51-jährige Verantwortliche einer Bordellkette mit Betrieben in Leinfelden-Echterdingen, Frankfurt am Main, Saarbrücken und Graz (Österreich) Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Dem 64-jährigen Betreiber der Bordelle, dem 51-jährigen ehemaligen „Marketingleiter“ eines Bordells in Leinfelden-Echterdingen sowie einem vierten Angeklagten, einem in einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei beschäftigten 70-jährigen Rechtsassessor, legt die Staatsanwaltschaft darüber hinaus gewerbsmäßigen Betrug bzw. Beihilfe dazu in mehreren Fällen zur Last. Sie sollen in betrügerischer Weise Investoren und Darlehensgeber um insgesamt mehr als drei Millionen Euro geschädigt haben.

 

Im Rahmen des von der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführten Ermittlungsverfahrens „Schneeball“ waren bereits Ende 2014 unter der Einsatzleitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zeitgleich vier Großbordelle, zahlreiche Geschäftsräume und Wohnungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen sowie in Österreich, Bosnien und Rumänien durchsucht und fünf Verdächtige festgenommen worden (siehe gemeinsame Pressemitteilungen des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 30. November 2014 und vom 1. Dezember 2014).

 

Weitere Festnahmen von Beschuldigten erfolgten am 13. Oktober 2015, am 11. März 2016 sowie am 9. Mai 2016 in Italien (siehe hierzu gemeinsame Pressemitteilungen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 13. Oktober 2015, 11. März 2016 und 22. September 2016).

 

Alle elf im Zeitraum 2014 bis 2016 festgenommenen Personen wurden bereits angeklagt und verurteilt. Neun dieser Personen, die zur Tatzeit den United Tribuns angehörten oder zu deren nahem Umfeld zu rechnen waren, wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 6 Jahren verurteilt, zwei weitere, die zur Tatzeit den Hells Angels angehörten oder zu deren nahem Umfeld zu rechnen waren, zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 3 Monaten und 2 Jahren und 6 Monaten.

 

Der Betreiber der Großbordelle, der sich zunächst ins Ausland abgesetzt hatte, sich seit geraumer Zeit aber wieder in Stuttgart aufhielt, konnte am 27. September 2017 durch Ermittler des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und Spezialeinsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz in seiner Wohnung festgenommen werden. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.

 

Die 7. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.



(Ansprechpartner: Erster Staatsanwalt Holzner, Tel. 0711/921-4400)

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