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Anklageerhebung wegen versuchten Mordes

Datum: 12.03.2015

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen einen 28-jährigen Mann wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes erhoben. Er soll im vergangenen Dezember in der Nähe des Hoppenlaufriedhofs einen Mann geschlagen und getreten haben, der ihn mit seinem Smartphone beim Treten gegen Außenspiegeln fotografiert hatte.

In den frühen Morgenstunden des 13.12.2014 trat der alkoholisierte Angeschuldigteden Ermittlungen zufolge gegen die Außenspiegel zweier am Straßenrand in der Rosenbergstraße geparkter Fahrzeuge. Der Geschädigte, der zu diesem Zeitpunktin seinem Wohnmobil gesessen und die Situation beobachtet hatte, stieg ausseinem Fahrzeug aus und forderte den Angeschuldigten couragiert auf, mit denTritten aufzuhören. Zeitgleich fertige der Geschädigte von dem Angeschuldigten mit seinem Smartphone ein Foto. Dies nahm der Angeschuldigte zum Anlass, vom Geschädigten das Smartphone heraus zu verlangen, weil der Angeschuldigte befürchtete, mithilfe dieses Fotos als Täter identifiziert zu werden. Da der Geschädigte sein Smartphone freiwillig nicht heraus gab, wurde der Angeschuldigte wütend und sprang dem Geschädigten von hinten in den Rücken und riss ihn zu Boden. Der Angeschuldigte schlug und trat auf den Geschädigten mehrfach ein, bis dieser das Bewusstsein verlor. In diesem Moment entriss der Angeschuldigte dem Geschädigten das Smartphone und ergriff die Flucht. Für den Geschädigten bestand zu diesem Zeitpunkt aufgrund der ihm vom Angeschuldigten zugefügten Kopfverletzungen akute Lebensgefahr.

Der bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeschuldigte wird sich wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in der Handlungsvariante der Heimtücke und dem Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, sowie des tateinheitlich begangenen Vorwurfs der gefährlichen Köperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Der Angeschuldigte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Er ist teilweise geständig.

Die1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnungdes Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

Ansprechpartner:Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400

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