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Anklageerhebung im Fall der Großbordelle

Datum: 31.03.2015

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Frauen im Alter von 25 und 26 Jahren sowie gegen einen 21 Jahre alten Mann Anklage wegen des Verdachts des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zuhälterei vor dem Landgericht - Jugend-kammer - Stuttgart erhoben.

Den drei Angeschuldigten wird vorgeworfen, mindesten 3 Frauen im Alter von 19, 20 und 21 Jahren dazu gebracht zu haben, sich zu prostituieren und anschließend in diesem Milieu zu arbeiten. Die Angeschuldigten profitierten von den Frauen, indem sie sich deren Einnahmen teilweise auszahlen ließen. Die beiden angeschuldigte Frauen arbeiteten selber als Prostituierte in den Bordellen. Sie waren dafür zuständig, die jungen und in dem Gewerbe völlig unerfahrenen Frauen in die Bordelle zu begleiten, zu überwachen und zu betreuen sowie sie zu motivieren, falls sie mit dem Gedanken spielen sollten, mit der Arbeit aufzuhören. Der männliche Angeschuldigte hatte die Aufgabe, jungen Frauen zunächst die große Liebe vorzuspielen, anschließend sollte er vorgeben, in finanziellen Schwierigkeiten zu sein. Der Plan war, dass sich die jungen Frauen dazu entscheiden, der Prostitution nachzugehen, um ihren Geliebten für eine gemeinsame Zukunft aus den vermeintlichen Finanznöten zu retten. Mit dieser sogenannten Loverboy-Methode brachten die Angeschuldigten die 3 Frauen dazu, sich in Bordellen zu prostituieren. Aber auch durch Drohungen und Gewaltanwendungen wurden die Frauen gefügig gemacht und zur Fortsetzung ihrer Arbeit gezwungen.

Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart, welche aufgrund des Alters des Angeschuldigten Mannes zuständig ist - er war zur Tatzeit Heranwachsender - hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400)

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