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Anklageerhebung gegen Verantwortliche eines Waffenherstellers

Datum: 05.11.2015

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen sechs Angeschuldigte Anklage zum Landgericht - Große Wirtschaftsstrafkammer - Stuttgart wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz erhoben. Gegen die anderen 13 Mitbeschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2006 bis 2009 in unterschiedlichen Funktionen an 16 Lieferungen von Gewehren und Zubehörteilen nach Mexiko beteiligt gewesen zu sein, wobei die Gewehre und Zubehörteile mit Kenntnis der Angeschuldigten in mexikanische Bundesstaaten abgegeben worden sein sollen, die nicht von den deutschen Exportgenehmigungen umfasst waren. Die Angeschuldigten waren in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern für die Firma tätig gewesen. Die Anklage richtet sich gegen einen vormals für die Firma in Mexiko tätigen Verkaufsrepräsentanten, gegen eine Vertriebsmitarbeiterin, zwei ehemalige Vertriebsleiter, sowie gegen zwei ehemalige Geschäftsführer.

Die 13. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

(Ansprechpartner: Erste Staatsanwältin Krauth, Tel. 0711/921-4400)

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