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Nach Verkehrsunfall wegen überhöhter Geschwindigkeit: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Datum: 03.07.2019

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Fahrer eines Unfallwagens Anklage wegen Mordes, vorsätzlicher verbotener Fortbewegung im Straßenverkehr und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zum Landgericht - Jugendkammer - Stuttgart erhoben.

Am 6. März 2019 befuhr der Angeschuldigte mit einem gemieteten Jaguar F Type Coupé mit 550 PS gegen 23:30 Uhr die Rosensteinstraße in Stuttgart. Aufgrund des nahen Kinos mit entsprechenden Parkplatzausfahrten, der angrenzenden Lokale und einmündender Straßen war auch um diese Uhrzeit noch mit ein- und abbiegenden Verkehr auf seiner Strecke zu rechnen. In Kenntnis dieser unklaren Verkehrslage soll er bei vollständig durchgedrücktem Gaspedal mit einer Geschwindigkeit von 160-165 km/h - die zulässige Höchstgeschwindigkeit wäre damit um das Dreifache überschritten worden - in den für ihn wegen des Streckenverlaufs schlecht einsehbaren Einmündungsbereich einer Kreuzung gefahren sein, um die höchstmögliche Geschwindigkeit des Jaguars auszutesten. Dabei soll er in Kauf genommen haben, dass es zu Kolli-sionen mit ein- oder abbiegenden Verkehrsteilnehmern kommen könnte, da aufgrund seiner Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer seine (überhöhte) Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen konnten und er selbst nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte.

Als ein Verkehrsteilnehmer, der sich aus der Gegenrichtung näherte und irrtümlich eine regelkonforme Geschwindigkeit des Angeschuldigten annahm, mit normalerweise ausreichendem Sicherheitsabstand vor ihm nach links abbog, kam der Angeschuldigte bei dem Versuch auszuweichen von der Straße ab. Infolgedessen prallte der Jaguar mit einer Geschwindigkeit von ca. 100 bis 110 km/h frontal auf die Beifahrerseite eines Citroen C1, der zu diesem Zeitpunkt an einer Parkplatzausfahrt stand und darauf wartete, auf die Rosensteinstraße einfahren zu können. Die beiden Insassen des Citroen, der 25-jährige Fahrer und dessen 22-jährige Lebensgefährtin, verstarben noch an der Unfallstelle.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworden, trotz unklarer Verkehrslage mit Vollgas auf den Einmündungsbereich der Kreuzung zugefahren zu sein, obwohl auch nach seinen eigenen Vorstellungen ein Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern lediglich vom Zufall abhängig war. Dabei sei es ihm zudem bewusst gewesen, dass es im Falle einer Kollision für andere Verkehrsteilneh-mer aufgrund seiner hohen Geschwindigkeit gravierende Folgen bis hin zum Tode haben könnte. Dieses Risiko, d.h. den Tod anderer Verkehrsteilnehmer, habe der Angeschuldigte bei seiner die Verkehrsregeln völlig missachtenden Fahrweise daher vorhergesehen und zumindest billigend in Kauf genommen.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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